

Ing.-Büro f. Fzg.-Technik Mayer in Swisttal untersucht auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).
Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfe ich Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir! Telefonisch unter 0171 - 3166606 oder über das Kontaktformular.